Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis erhalten Sie in unserem Bürgerbüro
Monika Ganter
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Bürgerbüro
Erdgeschoss Nr. 1
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Manuela Banic
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Wenn Sie einen neuen Personalausweis mit Online-Funktion besitzen, können Sie das Führungszeugnis auch online beantragen.
Über das Online-Portal www.fuehrungszeugnis.bund.de des Bundesamts für Justiz hat jedermann, der die technischen Voraussetzungen erfüllt, ab sofort die Möglichkeit, online folgende Anträge zu stellen:
- Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke,
- Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde,
- Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde).
Um einen Antrag online stellen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ein neuer Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
- Eine AusweisApp ab der Version 1.13. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar. Die Ausweis-App kann unter www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2/ heruntergeladen werden.
- Gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.
Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind.
Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht häufig. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken.