Notbremse NFD ab dem 25.10.2023:
Angepasste Öffnungszeiten in den Notfallpraxen in Baden-Württemberg!
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) muss, aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichtes (BSG), vorübergehend die Öffnungszeiten der allgemeinen Notfallpraxen in Baden-Württemberg einschränken.
Diese Änderung gilt ab 25.10.2023 und vorerst bis auf Weiteres.
Die aktuellen Öffnungszeiten der Notfallpraxen für Schönwald finden Sie weiterhin unter www.schoenwald.net/notdienste/ oder unter www.kvbawue.de/notfallpraxis-finden.
Patient*Innen können zu den genannten Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung in die Notfallpraxis kommen. In dringenden Fällen wie z.B. eine erforderliche Akutbehandlung oder nicht gehfähige PatientInnen, kann über die 116117 ein Hausbesuch angefragt werden. Bei medizinischen Notfällen, insbesondere bei Verdacht auf Herzinfarkt und Schlaganfall, muss sofort der Rettungsdienst unter der 112 alarmiert werden.