Bebauungsplanverfahren Waldcamp
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss und Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung Vorentwurf Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Waldcamp“
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald hat am 13.07.2021 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Waldcamp“ beschlossen. Weiterhin hat er den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Waldcamp“ und den Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Schönwald ist als Luftkurort und aufgrund seiner topografischen Lage im Hochschwarzwald in Wandernähe zu den Triberger Wasserfällen stark auf den Tourismus ausgerichtet. Vor allem die Campingwirtschaft in Deutschland wächst seit 2013 stark an. Diese Entwicklung spürt auch die Gemeinde Schönwald. Derzeit gibt es nur einen Campingplatz im Gemeindegebiet von Schönwald: Das Lnyx-Camp direkt am Sportplatz. Der naturnahe, direkt am Waldrand gelegene Campingplatz erfreut sich größter Beliebtheit, wird oft von Urlaubswiederkehrern besucht und ist meist auf viele Monate hin ausgebucht. Aufgrund seiner in den Wald eingebetteten Lage, den umliegenden Nadelbäumen und naturbelassenen Gehölzstrukturen ist er vor allem bei Naturliebhabern beliebt.
Da Schönwald auch in den Wintermonaten mit zahlreichen umliegenden Langlaufloipen, Skipisten und der gemeindeeigenen Adler-Schanze ein beliebtes Urlaubsziel ist, erfreut sich das Lynx-Camp an einer ganzjährigen Auslastung. Es besteht deshalb dringender Erweiterungsbedarf. Neben zusätzlichen Standplätzen für Wohnwagen und Zelte sollen auch die Sanitäranlagen erweitert und modernisiert sowie ein Betreiberwohnhaus vorgesehen werden.
Auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplans, der einen Sportplatz und Tennisplätze festsetzt, kann keine Genehmigung erteilt werden. Die Gemeinde möchte die Entwicklung des brachgefallenen Tennisplatzes als Campingplatz unterstützen, langfristig sichern und das erforderliche Planungsrecht für die Genehmigung einer moderaten Entwicklung schaffen. Planung verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Schaffung von Planungsrecht für einen Campingplatz
- Wiedernutzbarmachung ungenutzter Sportflächen
- ökonomische Erschließung über vorhandene Wege
- Nutzung der vorhandenen technischen Infrastruktur und Bebauung
- Ausbau und Diversifizierung des Übernachtungsangebots
- Stärkung Schönwalds als ganzjährig attraktiven Urlaubsort
Das Plangebiet befindet sich beim Sportplatz am nordwestlichen Ortsrand. Im Nordwesten, Norden und Osten wird es durch Waldflächen begrenzt. Im Südwesten grenzt das „Sportzentrum Bühlacker“ mit Spielfeldern und Vereinsheim an. Erschlossen ist das Plangebiet im Südosten über die Friedhofstraße. Der Geltungsbereich umfasst zum Großteil einen Teilbereich des Flurstücks 348/1 sowie das Flurstück 348/4 und ist ca. 1,5 ha groß.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 13.07.2021. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und dem Vorentwurf des Umweltberichts sowie der speziellen artenschutzfachlichen Prüfung vom
30.07.2021 bis einschließlich 30.08.2021 (Auslegungsfrist)
in der Gemeindeverwaltung in Schönwald im Schwarzwald (Rathaus), Franz-Schubert-Straße 3, 78141 Schönwald im Schwarzwald während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.
Alle Unterlagen können auch auf dieser Homepage am Ende dieser Seite (unten) eingesehen und heruntergeladen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Verwaltung der Schönwald im Schwarzwald (Rathaus), Franz-Schubert-Straße 3, 78141 Schönwald im Schwarzwald abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Schönwald, den 23.07.2021
Christian Wörpel
Bürgermeister
Download der Unterlagen
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