Grundbucheinsichtsstelle
Die im Zuge der Aufhebung des Grundbuchamts in Schönwald im Schwarzwald wurde eine Grundbucheinsichtsstelle bei der Gemeinde eingerichtet.
Damit kann nunmehr, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, Einsicht in das Grundbuch genommen werden. Ein berechtigtes Interesse nach § 12 Grundbuchordnung liegt insbesondere beim Eigentümer oder bei im Grundbuch eingetragenen Gläubigern/Berechtigten vor. Aufgrund der eingeschränkten Zuständigkeit kann bei der Grundbucheinsichtsstelle jedoch nur Einsicht ins elektronische Grundbuch genommen bzw. ein Auszug (unbeglaubigt/beglaubigt) hieraus schriftlich beantragt werden. Bei Abholung ist grundsätzlich das Mitbringen eines Lichtbildausweises (Personalausweis/Reisepass) erforderlich. Sofern der Antragsteller nicht im entsprechenden Grundbuch eingetragen ist, ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers notwendig.
Für weitergehende Anfragen bezüglich sämtlicher Eintragungen in das Grundbuch ist das Amtsgericht Villingen-Schwenningen zuständig.
Kontakt
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Grundbuchamt Carlo-Schmid-Str. 7-9 78050 Villingen-Schwenningen
Telefon
Fax
+49 7721 6811-490
Ihre Ansprechpartnerin
Der Antrag auf Erteilung von Grundbuchablichtungen kann hier heruntergeladen werden: