Nachweispflicht im Naturfreibad entfällt
Nachweispflicht im Naturfreibad entfällt
Ab Montag, 21. Juni entfällt für alle Einrichtungen und Aktivitäten der Öffnungsstufen 1 bis 3 die Testpflicht bzw. die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises, sofern diese ausschließlich im Freien stattfinden bzw. betrieben werden, zum Beispiel in Freibädern.
Quelle: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis