Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften “Sommerberg II”
im beschleunigen Verfahren nach § 13b BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwald hat am 07.12.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Sommerberg II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Sommerberg II“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Ziele und Zwecke der Planung
Die schnelle Aufsiedlung des Baugebiets „Sommerberg“ und die ungebrochen große Nachfrage nach Bauland in der Gemeinde Schönwald zeigt auf, dass weiterhin ein hoher Bedarf vorliegt. Weitere Bauplätze stehen jedoch bis auf Weiteres nicht mehr zur Verfügung. Um der lokalen Bevölkerung adäquaten Wohnraum zur Verfügung stellen und so Abwanderungsbewegungen entgegenwirken zu können, möchte die Gemeinde weitere Bauplätze erschließen. Deshalb soll das Baugebiet „Sommerberg“ mit dem Bebauungsplan „Sommerberg II“ nach Westen durch einen zweiten Bauabschnitt erweitert werden.
Die Planung verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Bereitstellung von Wohnbauland für junge Familien vor Ort
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
- Städtebauliche Fortsetzung des östlich gelegenen Neubaugebiets „Sommerberg“
- Berücksichtigung ökologischer Aspekte
- Ökonomische Erschließung
- Berücksichtigung des Waldabstands
Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Siedlungsrand der Gemeinde Schönwald zwischen den Adlerschanzen und dem Baugebiet „Sommerberg“ und ist ca. 1,0 ha groß. Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine landwirtschaftlich genutzte Wiese/Weide, die sich im Süden an die vorhandene Wohnbebauung entlang der Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße und im Osten an das Baugebiet „Sommerberg“ anschließt, sowie im Westen bis an den Gemeindewald heranreicht. Das Plangebiet umfasst einen Großteil des Flurstücks 83.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 15.12.2022. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Der Bebauungsplan „Sommerberg II“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung vom
07.03.2022 bis einschließlich 07.04.2022 (Auslegungsfrist)
in der Gemeindeverwaltung Schönwald im Schwarzwald, Franz-Schubert-Straße 3, 78141 Schönwald im Schwarzwald, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter Bekanntmachungen eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Schönwald im Schwarzwald, Franz-Schubert-Straße 3, 78141 Schönwald im Schwarzwald, Zimmer 1 abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
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Schönwald im Schwarzwald, 24.02.2022