Ab 06.12. Termine nach Vereinbarung und 3G im Rathaus
Rathaus ist nur nach Terminvereinbarung geöffnet, es gilt die 3G-Regelung
Um den Dienstbetrieb und die bestmöglichste Vorsorge für die Mitarbeiter und die Besucher des Rathauses zu gewährleisten, wird der Publikumsverkehr ab Montag, 06. Dezember bis auf weiteres eingeschränkt. Persönliche Termine können ab sofort nur noch mit vorheriger Vereinbarung per Telefon oder Mail wahrgenommen werden. Für die Abgabe von Unterlagen weist die Gemeindeverwaltung auf die Nutzung des Briefkastens vor dem Rathaus-Eingang hin.
Beim Besuch des Rathauses gilt die 3G-Regelung. Zutritt haben ausschließlich Personen, die geimpft, genesen oder mit einem gültigen Antigentest (24h) getestet sind. Der gültige Nachweis ist erforderlich. Ausgenommen sind Personen, die als Schüler an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuches teilnehmen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und asymptomatisch sind. Ausgenommen sind auch Kinder unter sechs Jahren, die asymptomatisch sind.