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Rückerstattung für Hallenbad-Jahreskarten ab 10. Oktober

1. Oktober 2022

Ab dem 10. Oktober erhalten Inhaber von Jahreskarten und Münzen für das Hallenbad in Schönwald eine entsprechende Rückerstattung. Hierzu bedarf es der Vorlage der Karten oder Einlass-Münzen bei der Finanzverwaltung im Rathaus (Dachgeschoss) zu den regulären Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9 bis 12 sowie mittwochs von 16 bis 18 Uhr.

Harald Hafner

Harald Hafner

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Finanzverwaltung
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